Rauchmelderpflicht


Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

 

Fristen und Termine für Rauchmelder 

Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endet hier die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten. Die Rauchmelderpflicht Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand.

 

Rauchmelder-Installation

In allen Bundesländern ist nach der Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig.

 

Das Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten sollen demnach mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch im Wohnzimmer Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen.

 

Rauchmelderpflicht Brandenburg im Detail

In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2020. Rauchmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.

 

Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift und wichtige Links hier im Überblick:

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Brandenburg?

für Neu- und Umbauten: seit 01.07.2016

für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2020

 

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

In allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen)

In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

 

Wer muss Rauchmelder installieren?

der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

 

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

In Mietwohnungen: der Eigentümer

Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

 

Weiterführende Informationen zum Thema Rauchmelder finden Sie hier >>>
(www.rauchmelder-lebensretter.de)