Waldbrand-Gefahrenstufen


  Aktuell 
Gefährdungsstufe 
 M-68-Modell
  1 sehr geringe Gefahr 0
  2 geringe Gefahr 1
  3 mittlere Gefahr 2
  4 hohe Gefahr 3
  5 sehr hohe Gefahr 4


Informationen zum Waldbrandgefahrenindex WBI


 

Während der Waldbrandsaison von März bis Oktober stellt der DWD täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen in Form von Indizes für Deutschland bereit. Der Zeitraum kann im aktuellen Jahr in Abhängigkeit von der Witterung unter- oder überschritten werden.

 

Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage stündlicher Zeitreihen; verwendet werden Lufttemperatur, relative Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsrate bzw. Schneemenge, sowie die kurz- und langwellige Strahlung der Atmosphäre. Die Modellausgabe des WBI erfolgt in den Stufen 1 – 5 (sehr geringe bis sehr hohe Gefahr), wobei auf den Maximalwert des Zeitraums 12 – 18 UTC zurückgegriffen wird.

Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes

              Brandenburg

ausgewähltes Produkt zur Leistung: Waldbrandgefahrenindex
https://rcccm.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html

Nehmen Sie Rücksicht!

 

Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Mio. ha (37 Prozent der Landesfläche). In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen. Blitze sind die einzige "natürliche" Ursache für das Entstehen von Waldbränden.

 

Das befahren öffentlicher oder Privater Waldwege sind mit einem Kraftfahrzeug besser nicht zu befahren, denn durch den stark erhitzten Katalysator kann sich der Waldboden entzünden. Auch  Grill und Campingkocher  sind nicht gern gesehen.

Bitte Achten sie auch auf Glasflaschen oder ähnlich glänzende Gegenstände, die im/am Wald liegen. In Brandenburg sind die Wälder schon seit einiger Zeit sehr Trocken und haben derzeit Bundesweit die meisten Waldbrände.

 

Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

 

Rauchen im Wald und in der Feldflur ist Verboten!

 

Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!

 

Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!

Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).

Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation.

Quelle:

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes

Brandenburg