Silvester


Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.

 

Die Feuerwehr rät:

  • Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren!
  • Bereits am Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand lesen!
  • Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
  • Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereithalten.
  • In der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen!
  • Für Entstehungsbrände Blumenspritze und/oder gefüllten Wassereimer bereithalten.

Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):

Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk. - Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
 

 

Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene): 

 

Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur von Silvesterabend, 18:00 Uhr, bis Neujahrsmorgen, 07:00 Uhr, erlaubt.

Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!

 

Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegenlassen! Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren.

Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass sie auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Böller (egal welcher Größe) und Raketen nie gegen Menschen und Tiere richten.

"Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so zünden, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)

Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.

Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:

  • Raum verlassen
  • Türen schließen
  • Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
  • Feuerwehr erwarten und einweisen

 

Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 10 Minuten lang kühlen.

 

Halten Sie Ihren Balkon frei von brennbaren Gegenständen!

 

 

Quelle: Berliner Feuerwehr - www.berliner-feuerwehr.de